Jagdhaftpflichtversicherung

  • Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und wird zum Erwerb eines Jagdscheins benötigt.
  • Denn beim Jagen, beim Hegen des Wildbestands und beim Umgang mit Waffen gehen Jäger vielfältige Risiken ein und tragen eine große Verantwortung. 
  • Darum muss, wer in Deutschland jagen möchte, der zuständigen Jagdbehörde regelmäßig zum 31. März eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorlegen.


Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch die Jagdwaffen entstehen. Dabei ist es irrelevant, ob sich der Versicherungsnehmer auf der Jagd befindet, oder ob bei Reinigung der Jagdwaffe ein Familienmitglied geschädigt wird. Versichert sind alle Unfälle, die mit der Jagd in Verbindung stehen.
Die Versicherung ist erforderlich solange der Jagdschein gültig ist.


Schadenbeispiele
Während einer Treibjagd von Wildschweinen läuft ein ahnungsloser Spaziergänger vorbei und wird durch Abfeuern der Jagdwaffe verletzt.


Während Kinder im Wald spielen, klettern sie auf einen Hochsitz. Ein Kind stützt, da die Bauteile morsch sind und bricht sich das Bein.


Der Jagdhund verfolgt ein Wildtier, welches die Straße überquert. Der Autofahrer kann nicht rechtzeitig abbremsen und das Fahrzeug wird geschädigt.



Möchtest du den Versicherungsschutz beantragen? 

Einfach Formular ausfüllen, absenden und den Maklervertrag unterschrieben per E-Mail an jannik@mein-versicherungsmakler.com senden

So erreichst du mich auch!

mein versicherungsmakler

[27793 Wildeshausen]
[Am Bönseberg 4]


Tel.: [+49 (0) 172 69 333 03]
E-Mail: [info@mein-versicherungsmakler.com]




E-Mail
Anruf
Infos