Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die durch die Jagdwaffen entstehen. Dabei ist es irrelevant, ob sich der Versicherungsnehmer auf der Jagd befindet, oder ob bei Reinigung der Jagdwaffe ein Familienmitglied geschädigt wird. Versichert sind alle Unfälle, die mit der Jagd in Verbindung stehen.
Die Versicherung ist erforderlich solange der Jagdschein gültig ist.
Schadenbeispiele
Während einer Treibjagd von Wildschweinen läuft ein ahnungsloser Spaziergänger vorbei und wird durch Abfeuern der Jagdwaffe verletzt.
Während Kinder im Wald spielen, klettern sie auf einen Hochsitz. Ein Kind stützt, da die Bauteile morsch sind und bricht sich das Bein.
Der Jagdhund verfolgt ein Wildtier, welches die Straße überquert. Der Autofahrer kann nicht rechtzeitig abbremsen und das Fahrzeug wird geschädigt.
[27793 Wildeshausen]
[Am Bönseberg 4]
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